Standplatzbuchung
Sie können auch gerne unser PDF herunterladen und diesen dann am Tag des Marktes um 06:00 Uhr ausgefüllt mitbringen.
Standplatzbuchung
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Buchungsablauf
Sie haben Interesse einen Standplatz zu buchen?Bitte nutzen Sie die dafür zur Verfügung gestellten Felder.
Wir werden uns schnellst möglich melden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Standplätze – Aufbau – Abbau
Die Standplätze werden von Ordnungskräften zugewiesen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht, auch bei vorheriger Reservierung.
Reservierte Standplätze müssen bei allen Veranstaltungen bis 6:00 Uhr eingenommen werden; telefonische Vor-Reservierungen bis 6:00 Uhr.
Bei allen Veranstaltungen ist der Abbau der Verkaufsstände vor 16 Uhr nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrzeuge die Veranstaltungsplätze nicht befahren.
Bei einem Aufbau von mindesten 5m können PKW's hinter dem Stand abgestellt werden. Parkende Fahrzeuge, die Gänge, Rettungswege und Zufahrten versperren, werden kostenpflichtig für den Fahrzeugführer abgeschleppt.
Sonderstände nur nach Absprache!
Standmiete
Die Standmieten werden im Laufe der Veranstaltung vom Veranstalter oder von Ordnungskräften kassiert. Kinder bis 12 Jahre bekommen 1m gratis, aber Verkauf nur von eigenen Spielsachen möglich.
Standmieten, wenn nicht anders angegeben,
pro lfd. Meter/Tag:
Antik und Trödel lfd. Meter 10,- Euro
Neuware lfd. Meter 20,- Euro
keine Grundgebühren.
Neben der Standmiete wird eine Reinigungskaution i.H. von 10,- Euro erhoben, die bei sauberem Verlassen des Platzes erstattet wird. Für die Nutzung eines Stromanschlusses werden 10,- Euro pro Aussteller und Tag abgerechnet. Der Veranstalter haftet nicht für Stromausfälle und ausreichende Strommenge.
Es sind nur VDE-geprüfte Geräte zugelassen.
Marktzeit
Nach den gesetzlichen Vorschriften von 11:00 bis 18:00 Uhr.
Warenbeschränkung
Keine Waffen, Nazi-Artikel, Tiere, gewaltverherrlichende Artikel und Waren, die gegen das Zoll- und
Urheberrecht verstoßen.
Haftung
Die Marktbeschicker haften für alle Schäden, die von ihnen, ihren Bediensteten oder durch
herabfallende Gegenstände oder durch Rangieren mit Fahrzeugen verursacht werden.
Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird.
Der Betreiber unterliegt der Anzeige- und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter und haftet alleine für evtl. Schäden.
Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Ständen etc.
Bei Änderungen, Ausfall oder Irrtümern sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen!
Werbezwecken
Fotografien, Zeichnungen, Ton- und Bildaufnahmen Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Ton- und Bildaufnahmen
von ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für die Veröffentlichung zu
verwenden. Der Teilnehmer ist hiermit
einverstanden, auch soweit sein Recht am eigenen Bild betroffen ist. Sollten Sie
einer solchen Verwendung widersprechen, teilen Sie uns dies bitte mit.